Infos für Eltern
Das Familiengericht beauftragt rechtspsychologische Sachverständige, wenn es eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nehmen möchte. Mit dieser Hilfe möchte das Gericht beispielsweise Aufschluss über Ihre erzieherischen Fähigkeiten erhalten oder ob Sie Besuchskontakte mit Ihrem Kind in einer förderlichen Weise gestalten können (Umgang). Auch die Kinder werden altersentsprechend in die Begutachtung einbezogen, da ihre Wünsche und Vorstellungen sowie ihre Beziehung zu ihren Eltern und anderen Bezugspersonen berücksichtigt werden müssen. In diesen und anderen Fällen wird ein Gutachten zu einer oder mehreren Fragen des Gerichtes erstellt und mit einer Empfehlung beantwortet.
Die Teilnahme an einer Begutachtung ist freiwillig. Das genaue Vorgehen erkläre ich Ihnen bei unserem ersten Gespräch in der Praxis (ohne Kind/er). Meistens finden insgesamt ein bis drei intensive Gespräche (Explorationen) über die Dauer von je ungefähr zwei Stunden statt. Manchmal werden psychologische Tests (in Fragebogenform) durchgeführt. Nach dem ersten Termin findet meistens ein Hausbesuch mit einer sogenannten Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung (Beobachtung des Umgangs zwischen Ihnen und den Kindern) statt.
Ferner werden mit Kindern ab dem Alter von ungefähr vier Jahren je zwei lange Gespräche (Explorationen) durchgeführt. Auch Tests können dabei zur Anwendung kommen. Sie können sich zusammen mit Ihrem Kind/Ihren Kindern dafür die „Infos für Kinder und Jugendliche“ ansehen.
Wenn Sie einverstanden sind, werden auch Gespräche mit verschiedenen Fachkräften (Lehrern, Kinderärzten, Erziehern etc.) geführt. Nach Abschluss der Untersuchungen wird das schriftliche Gutachten erstellt, welches in mehreren Exemplaren an das Gericht geschickt und dort an die Verfahrensbeteiligten verteilt wird.
Die folgenden Seiten können für Sie interessant sein:
https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/schwierige-zeiten/trennung/index.php
http://trennungmitkind.com/